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Hier hat die Phase der Bauausführung begonnen
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Planung Info
Den richtigen Ansprechpartner finden
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Wichtig ist es, wenn Sie einen Freiraum neu gestalten möchten, den
richtigen Ansprechpartner auszuwählen. Denn in Deutschland gibt es
eine Aufgabenteilung zwischen Planen und Bauen. Das ist so im
Architektengesetz festgeschrieben. Demnach müssen Sie sich
für
Planungsaufgaben an einen Landschaftsplaner, einen Freiraumplaner,
einen
Gartenarchitekten, oder an einen Landschaftsarchitekten wenden.
Die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues, oder auch die
Meisterbetriebe des Gärtnerhandwerkes sind für die Umsetzung
der Planung, also für die Bauausführung zuständig. Sie
dürfen keine Planungsaufträge annehmen, genauso wenig wie ein
Landschaftsplaner eine Bautätigkeit ausüben darf.
Sinn der Aufgabenteilung ist es, eine mögliche Konkurrenz zwischen
Planen und Bauen von vornherein auszuschließen. Daher sind, dank
der getroffenen Regelung, die beiden Sparten Partner, die so Hand in
Hand arbeiten können.
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Planung rechnet sich
Der Planer kennt sich aus, welche Materialien und Verfahren sich
bewährt haben, kostengünstig sind und später nicht zu
Folgekosten führen – sei es aus Qualitätsmängeln oder
Unzulänglichkeiten.
Dadurch, daß alle Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis
beschrieben werden, können Sie Angebote von den Firmen einholen
und
die Preise vergleichen – und den günstigsten Anbieter
auswählen!
Die Planung ermöglicht es, die Arbeitsprozesse so zu steuern,
daß die einzelnen Arbeitsschritte rationell nacheinander erledigt
werden können.
Im Planungsprozeß ist eine Kostenkontrolle integriert. Das wirkt
nicht nur kostensenkend, es beugt auch unangenehmen überraschungen
bei der Kostenentwicklung vor.
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Der Baubetrieb erhält einen Höhenplan und
modelliert danach
das Gelände
Der geplante Volleyballplatz wird gebaut
Das Staudenbeet mit Trockenmauer ist schon fast fertig.
Gleichzeitig
arbeitet der Planer am Pflanzplan, damit in Kürze das Beet
bepflanzt werden kann
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Planungsinhalte und Honorar
Nun ist Planung weitaus mehr, als nur einen Entwurf zu zeichnen und ihn
dann in die Hände des Ausführungsbetriebes zu legen. Sie
beginnt mit der Grundlagenermittlung und reicht bis zur Beseitigung von
Mängeln in der Gewährleistungsfrist eines Bauauftrages.
Welche
Aufgaben im Einzelnen die Planung übernimmt, regelt die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
in der
jeweils aktuellen Fassung. Für die Freiraumplanung sind in §
15 neun Leistungsbilder aufgelistet:
- 1. Grundlagenermittlung. Ermitteln der
Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch
die Planung
- 2. Vorplanung (Projekt- und
Planungsvorbereitung). Erarbeiten der wesentlichen Teile einer
Lösung der Planungsaufgabe.
- 3. Entwurfsplanung (System- und
Integrationsplanung). Erarbeiten der endgültigen Lösung der
Planungsaufgabe.
- 4. Genehmigungsplanung. Erarbeiten und Einreichen
der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder
Zustimmungen.
- 5. Ausführungsplanung. Erarbeiten und Darstellen
der ausführungsreifen Planungslösung.
- 6. Vorbereitung der Vergabe. Ermitteln der
Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
- 7. Mitwirkung bei der Vergabe. Ermitteln der
Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
- 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung).
überwachung der Ausführung des Objekts.
- 9. Objektbetreuung und Dokumentation.
überwachung der Beseitigung von Mängeln und
Dokumentation
des Gesamtergebnisses.
Mehr zu den HOAI-Leistungsbildern
Im Weiteren werden dort die Leistungen detailliert beschrieben. Wenn
Sie einen Auftrag an einen Planer vergeben, sind Sie aber nicht
verpflichtet, das ganze Leistungsspektrum anzufordern. Es können
durchaus einzelne Leistungsphasen herausgenommen werden oder es kann
auch eine Auftragsvergabe Schritt für Schritt erfolgen.
Die HOAI legt auch fest, wie das Honorar für die Planung berechnet
wird. Dazu sind die unterschiedlichen Planungsanforderungen in
fünf
Honorarzonen aufgeteilt. Ein Projekt wird so je nach Anforderung in
Honorarzone I – leicht, bis in Honorarzone V, – Freianlagen mit sehr
hohen Planungsanforderungen, eingruppiert. Jede Zone weist wiederum
einen Mindestsatz und einen Höchstsatz aus. Das Planungsbüro
kann sich hier je nach Marktlage und eigener Einschätzung
innerhalb
dieser Bandbreite bewegen.
Neben der Honorarzone ist die Bausumme der zweite Faktor zur Berechnung
des Planungshonorares. Bei der Bausumme handelt es sich um die
Nettokosten für die Bauausführung, also ohne das Honorar
für den Planer. Hier gibt es eine Honorartabelle der HOAI in
§
17, wo je nach Höhe der Bausumme das Honorar abgelesen werden
kann.
Große Projekte können sich über Jahre hinziehen und da
ist es dem Planer nicht zuzumuten, bis zum Bauabschluß auf sein
Geld zu warten. Deshalb kann er jeweils nach Abschluß einer
Leistungsphase einen Abschlag in Rechnung stellen.
Zugegebenermaßen – die HOAI und ihre Regelungen sind keine leicht
verdauliche Lektüre. Kommentare und juristische Abhandlungen
füllen dicke Bände. Hier sind nur die wichtigsten Aspekte in
aller Kürze erwähnt. Sinn eines Planungsprojektes kann es
auch
nicht sein, sich permanent mit Paragraphen herumzuschlagen. Im
Vordergrund sollte schließlich die Gestaltung mit all ihren
kreativen Ideen und deren Umsetzung stehen. Von daher hat sich in der
Praxis folgendes Vorgehen bewährt: Vor der Auftragsvergabe einmal
intensiv die vertraglichen Dinge behandeln und alle Unklarheiten
besprechen. Danach sich den inhaltlichen Aufgaben widmen!
Weitere Infos zu den Kosten der Planung finden Sie bei unserem Rechenbeispiel.
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