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Planungs-Büro für naturnahe Freiflächengestaltung, ökologische Exkursionen und Naturschutz







Hier wird gebaut

Hier hat die Phase der Bauausführung begonnen


Planung Info

Den richtigen Ansprechpartner finden

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Wichtig ist es, wenn Sie einen Freiraum neu gestalten möchten, den richtigen Ansprechpartner auszuwählen. Denn in Deutschland gibt es eine Aufgabenteilung zwischen Planen und Bauen. Das ist so im Architektengesetz festgeschrieben. Demnach müssen Sie sich für Planungsaufgaben an einen Landschaftsplaner, einen Freiraumplaner, einen Gartenarchitekten, oder an einen Landschaftsarchitekten wenden.

Die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues, oder auch die Meisterbetriebe des Gärtnerhandwerkes sind für die Umsetzung der Planung, also für die Bauausführung zuständig. Sie dürfen keine Planungsaufträge annehmen, genauso wenig wie ein Landschaftsplaner eine Bautätigkeit ausüben darf.

Sinn der Aufgabenteilung ist es, eine mögliche Konkurrenz zwischen Planen und Bauen von vornherein auszuschließen. Daher sind, dank der getroffenen Regelung, die beiden Sparten Partner, die so Hand in Hand arbeiten können.

Rechner

Planung rechnet sich

Der Planer kennt sich aus, welche Materialien und Verfahren sich bewährt haben, kostengünstig sind und später nicht zu Folgekosten führen – sei es aus Qualitätsmängeln oder Unzulänglichkeiten.

Dadurch, daß alle Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis beschrieben werden, können Sie Angebote von den Firmen einholen und die Preise vergleichen – und den günstigsten Anbieter auswählen!

Die Planung ermöglicht es, die Arbeitsprozesse so zu steuern, daß die einzelnen Arbeitsschritte rationell nacheinander erledigt werden können.

Im Planungsprozeß ist eine Kostenkontrolle integriert. Das wirkt nicht nur kostensenkend, es beugt auch unangenehmen überraschungen bei der Kostenentwicklung vor.

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Der Baubetrieb erhält einen Höhenplan und modelliert danach das Gelände

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Der geplante Volleyballplatz wird gebaut

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Das Staudenbeet mit Trockenmauer ist schon fast fertig. Gleichzeitig arbeitet der Planer am Pflanzplan, damit in Kürze das Beet bepflanzt werden kann

Planungsinhalte und Honorar

Nun ist Planung weitaus mehr, als nur einen Entwurf zu zeichnen und ihn dann in die Hände des Ausführungsbetriebes zu legen. Sie beginnt mit der Grundlagenermittlung und reicht bis zur Beseitigung von Mängeln in der Gewährleistungsfrist eines Bauauftrages. Welche Aufgaben im Einzelnen die Planung übernimmt, regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils aktuellen Fassung. Für die Freiraumplanung sind in § 15 neun Leistungsbilder aufgelistet:
  • 1. Grundlagenermittlung. Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
  • 2. Vorplanung  (Projekt- und Planungsvorbereitung). Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe.
  • 3. Entwurfsplanung  (System- und Integrationsplanung). Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe.
  • 4. Genehmigungsplanung. Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen.
  • 5. Ausführungsplanung. Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung.  
  • 6. Vorbereitung der Vergabe. Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.  
  • 7. Mitwirkung bei der Vergabe. Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
  • 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung). überwachung der Ausführung des Objekts.
  • 9. Objektbetreuung und Dokumentation. überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses.
Mehr zu den HOAI-Leistungsbildern
Im Weiteren werden dort die Leistungen detailliert beschrieben. Wenn Sie einen Auftrag an einen Planer vergeben, sind Sie aber nicht verpflichtet, das ganze Leistungsspektrum anzufordern. Es können durchaus einzelne Leistungsphasen herausgenommen werden oder es kann auch eine Auftragsvergabe Schritt für Schritt erfolgen.

Die HOAI legt auch fest, wie das Honorar für die Planung berechnet wird. Dazu sind die unterschiedlichen Planungsanforderungen in fünf Honorarzonen aufgeteilt. Ein Projekt wird so je nach Anforderung in Honorarzone I – leicht, bis in Honorarzone V, – Freianlagen mit sehr hohen Planungsanforderungen, eingruppiert. Jede Zone weist wiederum einen Mindestsatz und einen Höchstsatz aus. Das Planungsbüro kann sich hier je nach Marktlage und eigener Einschätzung innerhalb dieser Bandbreite bewegen.
Neben der Honorarzone ist die Bausumme der zweite Faktor zur Berechnung des Planungshonorares. Bei der Bausumme handelt es sich um die Nettokosten für die Bauausführung, also ohne das Honorar für den Planer. Hier gibt es eine Honorartabelle der HOAI in § 17, wo je nach Höhe der Bausumme das Honorar abgelesen werden kann. Große Projekte können sich über Jahre hinziehen und da ist es dem Planer nicht zuzumuten, bis zum Bauabschluß auf sein Geld zu warten. Deshalb kann er jeweils nach Abschluß einer Leistungsphase einen Abschlag in Rechnung stellen.

Zugegebenermaßen – die HOAI und ihre Regelungen sind keine leicht verdauliche Lektüre. Kommentare und juristische Abhandlungen füllen dicke Bände. Hier sind nur die wichtigsten Aspekte in aller Kürze erwähnt. Sinn eines Planungsprojektes kann es auch nicht sein, sich permanent mit Paragraphen herumzuschlagen. Im Vordergrund sollte schließlich die Gestaltung mit all ihren kreativen Ideen und deren Umsetzung stehen. Von daher hat sich in der Praxis folgendes Vorgehen bewährt: Vor der Auftragsvergabe einmal intensiv die vertraglichen Dinge behandeln und alle Unklarheiten besprechen. Danach sich den inhaltlichen Aufgaben widmen!


Weitere Infos zu den Kosten der Planung  finden Sie bei unserem Rechenbeispiel.
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