Mit der Natur – und nicht gegen die Natur arbeiten!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Überlassung von Nutzungsrechten von
naturConcept-Fotos
in der Fassung vom 19.5.2009
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen naturConcept, Dipl.-Ing.
eRich Lutz, Heinrich-Mann-Straße 5, 79100 Freiburg–Vauban,
Deutschland (nachfolgend naturConcept) und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf
der Homepage von naturConcept veröffentlichten Fassung. Die AGB
können vom Besteller für den Zweck der Bestellung auf seinem
Rechner abgespeichert und/oder ausgedruckt werden. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen
Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine
Gültigkeit. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen
sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
naturConcept.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner des Bestellers ist naturConcept mit dem
Geschäftssitz in Freiburg, Deutschland.
§ 3 Leistungsangebot
naturConcept bietet Nutzungsrechte für digitale Bilder an.
§ 4 Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen angebotenen, digitalen Bildern steht nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes naturConcept zu.
Die Nutzung (durch Publikation, Werbung, Anzeigenschaltung, etc.) der
von uns hergestellten Bilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der
Verbreitung, auch durch Film, Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe,
Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen
aller Art, Wiedergabe, digitale Bildbearbeitung und Einspeisung (durch
CD, Internet, eMail, andere Datenträger, etc.), ist naturConcept
vorbehalten.
Die von naturConcept hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur
für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt naturConcept Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an den Besteller über.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60
UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Bilder kann naturConcept verlangen, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bilder genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
naturConcept zum Schadensersatz.
§ 5 Auswahl von Bildern
Zur Auswahl von digitalen Bildern sendet naturConcept dem Besteller
jpg-Dateien in Web-Optimierung und mit einkopiertem Wasserzeichen zu.
Beim Bildformat 4:3 entspricht dies einer Auflösung von 640 auf
480 Pixel und beim Format 3:2 von 640 auf 425 Pixel. Der Besteller darf
zum Zweck der Beurteilung und Auswahl die digitalen Bilder auf maximal
10 Speichermedien unbearbeitet und unverändert kopieren. Kommt
nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen kein Vertrag zustande, sind alle
übertragenen und gespeicherten Bilddateien unverzüglich und
unwiderherstellbar zu löschen. Im Falle eines vereinbarten
Nutzungsrechtes sind die zur Auswahl zur Verfügung gestellten
Bilddateien, für die kein Nutzungsrecht erworben wurde,
spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluß auf allen
Speichermedien zu löschen.
§ 6 Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindender Auftrag. naturConcept kann diesen
Auftrag nach seiner Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung (auch per eMail) annehmen, oder dadurch,
daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten digitalen
Bilder zugesendet werden. Ein Vertrag zwischen naturConcept und dem
Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung absendet
und diese durch naturConcept schriftlich bestätigt wird (auch per
eMail). Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit der bestellten Bilder. Durch Nichtnutzung der
überlassenen Rechte ist der Besteller nicht von seinen
Vertragspflichten entbunden.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so kann er
seine Bestellung gemäß § 355 BGB ohne Begründung
binnen 14 Tagen ab Bestellung schriftlich widerrufen.
Bei Bestellungen über EUR 400,00 (in Worten Euro vierhundert)
behält sich naturConcept vor, eine Anzahlung von 30% zu verlangen.
Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.
§ 7 Preise, Eigentumsvorbehalt
Es gelten die vor der Bestellung schriftlich ausgehandelten und in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. naturConcept
akzeptiert nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten
Zahlungsarten.
Die von naturConcept ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, so ist naturConcept berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu fordern. Kann naturConcept einen höheren
Verzugsschaden nachweisen, so ist naturConcept berechtigt, diesen
geltend zu machen.
Bei allen Zahlungen ist die Rechnungsnummer anzugeben.
Überweisungen werden auf das Konto von naturConcept
erbeten (Die Kontoverbindung wird dem Auftraggeber vorher mitgeteilt).
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Hat der Besteller naturConcept keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Bildbearbeitung und/oder Gestaltung der digitalen
Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Besteller während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
naturConcept behält den Vergütungs-Anspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Bilder Eigentum von naturConcept.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von naturConcept anerkannt sind.
§ 8 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Internet
umgehend an die vom Besteller angegebene eMail-Adresse. Angaben
über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der
Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Digitale Bilder
werden grundsätzlich im JPG-Dateiformat mit der in der
Bildinformation der Auswahlbilder enthaltenen Komprimierung und
Auflösung gesendet. Vom Besteller gewünschte, davon
abweichende Bildeinstellungen, müssen zusätzlich, schriftlich
vereinbart werden.
§ 9 Lieferzeit
Gerät naturConcept in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im
Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferzeiten
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
§ 10 Gewährleistung
Liegt ein von naturConcept zu vertretender Mangel vor, so ist er nach
ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist sie verpflichtet,
alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist naturConcept zur
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der
Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so
beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe
der Lichtbilder, soweit gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14
BGB die Gewährleistung nicht durch Einzelvereinbarung
vollständig ausgeschlossen wurde. Dieselbe Frist gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung geltend gemacht werden.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so
beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe
der Bilder. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz
von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Verwendung geltend gemacht werden.
Reklamationen sind schriftlich innerhalb einer Woche nach Eingang der
Sendung bei naturConcept geltend zu machen. Die Mängelanzeigefrist
für nicht offensichtliche Mängel beträgt 12 Monate.
§ 11 Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
naturConcept für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die
sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder
Daten haftet naturConcept - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
naturConcept verwahrt in Auftrag gegebene Bilder zumindest drei Jahre.
Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht jedoch nicht.
§ 12 Datenschutz
Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) weisen wir darauf hin,
dass zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten
gespeichert werden. naturConcept verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen
des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 13 Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von digitalen Bildern von naturConcept und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung durch naturConcept. Entsteht durch
Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein
neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der
verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im
Sinne des § 8 UrhG.
Der Besteller ist verpflichtet, Bilder von naturConcept digital so zu
speichern und zu kopieren, dass naturConcept namentlich mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Besteller ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so
vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt
und naturConcept als Urheber der Bilder klar und eindeutig
identifizierbar ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau, dem Sitz von
naturConcept, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz von naturConcept als Gerichtsstand vereinbart.
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